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Augenverletzungen: Rat des Bundesfeuerwehrarztes

Das menschliche Auge ist ein hoch komplexes, wichtiges und vergleichsweise anfälliges Sinnesorgan – schließlich liegt es an einer exponierten Stelle unseres Körpers (teilweise) offen. Augenverletzungen – ob beim Sport oder im beruflichen Alltag – stellen für den betroffenen Menschen eine oftmals extreme Stresssituation dar, da sie schnell den Verlust der Sehkraft fürchten und gleichzeitig keine Vorbildung zur Erstversorgung mitbringen. Grundsätzlich gilt: Jede noch so kleine Augenverletzung erfordert professionelle Hilfe binnen kürzester Zeit. Erst ein qualifizierter Profi kann beurteilen wie ernst die Situation tatsächlich ist.

Wenn kleine Fremdkörper das Auge reizen

Die erste Regel im Notfall ist nach Empfehlung des Bundesfeuerwehrarztes simpel: Ruhe bewahren und Hilfe anfordern. Der klassische, zumeist harmlose Fall ist das Eindringen kleiner Fremdkörper, die sich auf der Horn- oder Lederhaut des Auges ablegen. Hierbei reicht das Spektrum von Staubpartikel über Insekten bis hin zu Sandkörnern. Instinktiv greifen wir mit unseren Fingern ins Auge und versuchen den ungebetenen Gast herauszupicken, was die Situation nicht selten verschlechtert. Besser: Auge stillhalten, vorsichtig ausspülen und nicht mit den Fingern hineingreifen. Schafft dies keine Abhilfe ist das Vorstellen beim Augenarzt nahezulegen.


Was tun bei einer Verätzung der Augen?

Gefährlicher und dringend behandlungsbedürftig sind Verätzungen jeder Art, so beispielsweise durch Dämpfe, Gase oder Chemikalien (z.B. Reinigungsmittel). Betroffene sollten das verletzte Auge mit Hilfe Dritter direkt ausspülen – nach Möglichkeit mit 0,9% Kochsalzlösung aus der Apotheke. Alternativ helfen auch kalter Tee oder Mineralwasser. Der Kopf muss dabei so gelegt werden, dass die auslaufende, ätzende Flüssigkeit nicht in das andere, womöglich nicht betroffene Auge hineinläuft. Wiederholen Sie den Ausspülvorgang mehrmals und beruhigen Sie den Betroffenen, damit dieser die Augen stillhalten kann. Neben den Erste-Hilfe-Maßnahmen ist es ratsam den Notruf zu wählen um möglichen Folgeschäden vorzubeugen.


Augenverletzungen durch einen Gegenstand

Sofern größere, penetrierende Fremdköper in ein Auge eingedrungen sind (z.B. Scherben eines Brillenglases) sollten Sie die Wunde bis zum Eintreffen der Rettungskräfte schlichtweg nicht berühren und erst recht nicht den Gegenstand entfernen! Decken Sie stattdessen beide Augen (auch das womöglich nicht betroffene) ab. Wichtig ist hierbei das der Gegenstand im verletzten Auge nicht bewegt wird und nur vorsichtig um das Auge herum abgedeckt wird. Rufen Sie unumgänglich den Rettungsdienst und schildern ihm, wenn möglich, um welchen Gegenstand es sich handelt, damit das geeignete Hilfsmaterial mitgebracht werden kann.

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