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Wer hilft mir eine Patientenverfügung zu verfassen?

In einer Patientenverfügung legen Menschen fest, welche Entscheidungen getroffen werden sollen, wenn sie selbst hierzu nicht mehr in der Lage sind. Anhand der Patientenverfügung können Ärzte feststellen, welche Behandlung ein Patient nicht wünscht, der sich in einer akuten, lebensbedrohlichen Situation befindet. Eine sorgfältig aufgesetzte Patientenverfügung verhindert außerdem, das Bevollmächtigte oder Betreuungsrichter für Patienten Entscheidungen treffen.

Wenn Sie bestimmen möchten, welche Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten erhalten, müssen Sie das möglichst genau formulieren – in einer Patientenverfügung. Was das ist, worauf Sie achten sollten und wer Ihnen dabei helfen kann, erfahren Sie im Folgenden:

Wenn Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr regeln können, dann müssen andere für Sie wichtige Entscheidungen treffen. Und in diese Situation kann jeder, unabhängig vom Alter, geraten – von nun auf jetzt. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen sollen dabei helfen, dass in diesem Fall Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sowie die Betreuungsverfügung. Die entsprechende Vorsorge sollten Sie solange treffen, wie Sie noch gesund sind.

Was ist eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung ist geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Damit üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie natürlich das Recht, Ihre Verfügung zu jeder Zeit komplett oder teilweise zu ändern.

Was sind die Bedingungen für eine Patientenverfügung?

Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien für eine Patientenverfügung erfüllt sein: 

  • Sie sind als Patient in dem Moment nicht einwilligungsfähig
  • Sie waren beim Verfassen der Patientenverfügung volljährig und einwilligungsfähig
  • Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
  • die geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig.

Wer hilft beim Verfassen der Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung regelt Fragen zur medizinischen Behandlung, und deshalb sollten Sie sich insbesondere mit Ihrem Hausarzt beraten. Dieser wird Ihren Gesundheitszustand in der Regel gut kennen und kann individuell und kompetent helfen. Aber auch manche Hospize stehen in diesem Zusammenhang mit helfender Hand zur Seite. Sie können sich außerdem über zahlreiche Informationsbroschüren informieren, die Ihnen dabei helfen, einen persönlichen Willen zu den Fragen über Leben und Tod zu entwickeln.

Vorgefertigte Vorlagen oder Textbausteine aus dem Internet können zwar helfen, eine Patientenverfügung zu erstellen, genügen den Anforderungen jedoch meist nicht vollständig und bieten in nur wenigen Fällen die Vielfalt an Auswahlmöglichkeiten um die eigenen, individuellen Vorstellungen treffgenau zu dokumentieren. Daher sollte man entsprechende Vorkehrungen besser gemeinsam mit dem eigenen Hausarzt oder anderem medizinischem Fachpersonal treffen. Wie eine Patientenverfügung aussehen kann, zeigt dieses Beispiel Formular für eine Patientenverfügung von den Maltesern.

Patientenverfügungen sind für Ärzte verbindlich. Demnach müssen sie diese umsetzen, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die die Patientenverfügung ausgestellt wurde. Damit Ihre Patientenverfügung anerkannt und auch umgesetzt wird, muss sie in schriftlicher Form vorliegen – egal ob per Hand verfasst oder getippt – und sollte enthalten:

  • eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
  • eine exakte Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll
  • genaue Vorgaben, zum Beispiel zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung sowie künstlicher Ernährung
  • Wünsche zu Sterbeort und -begleitung
  • Aussagen zur Verbindlichkeit, Auslegung, Durchsetzung und zum Widerruf
  • einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen
  • einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende
  • eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift

Hinweis: Drücken Sie sich unbedingt eindeutig aus. Denn niemand kann mit Sicherheit sagen, was Sie für „unwürdig“ halten und ab wann Ihnen „Schläuche“ zu viel sind. Formulierungen dieser Art könnten falsch interpretiert werden und/oder unnötige Diskussionen nach sich ziehen. Beschreiben Sie Ihre Wünsche dagegen lieber mit konkreten ärztlichen Maßnahmen und definieren Sie sie in Bezug auf präzise Situationen und beziehen Sie spezielle Krankheiten mit ein.

Sie haben keine Verfügung?

Generell kann niemand zu einer Verfügung verpflichtet oder gezwungen werden. Damit ist garantiert, dass beispielsweise Pflegeheime die Vorlage einer Patientenverfügung nicht zur Bedingung einer Aufnahme eines Bewohners machen, was auch verboten ist. Jedoch müssen Sie jeder ärztlichen Behandlung oder deren Abbruch zustimmen. Können Sie das nicht mehr, muss der Arzt versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen aufgrund von früheren Äußerungen zu ermitteln. Dafür nimmt er auch Kontakt mit den Angehörigen auf. Ehepartner oder Kinder können allerdings nur dann rechtsverbindlich für Sie Entscheidungen treffen, wenn sie als Bevollmächtigter dazu von Ihnen beauftragt oder sie als rechtlicher Betreuer eingesetzt sind. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Fortführen der Behandlung entscheidet schließlich das Gericht.

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