StartPflegeWelche Leistungen stehen mir in der Pflege zu?

Welche Leistungen stehen mir in der Pflege zu?

Die Kraft lässt nach und der Alltag besteht zunehmend aus körperlichen wie psychischen Herausforderungen. Die Angehörigen sorgen sich, haben aber vielleicht selbst nicht genug Zeit – oder auch nicht die Kraft oder die Fähigkeit -, sich adäquat zu kümmern. Zum Glück werden Sie hierzulande auch dann nicht allein gelassen: Allen Pflegebedürftigen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 stehen gewisse Pflegeleistungen zu. Neben dem Pflegegrad, richtet sich der Umfang dieser Leistungen danach, ob ein Pflegebedürftiger zu Hause oder stationär betreut wird. Hier bekommen Sie einen Überblick über die jeweils möglichen Leistungen.

Wenn die Angehörigen pflegen

Kümmern sich Angehörige um die Pflege ihrer Verwandten, kommt in der Regel das Pflegegeld zur Finanzierung zu tragen. Die Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege beginnen ab Pflegegrad 2 mit 316 Euro pro Monat, während es bei Pflegegrad 5 schon 901 Euro sind, die zur Pflege bezuschusst werden. Da die Pflege von Angehörigen ein Vollzeitjob ist, der neben Energie und Zeit oft auch Kenntnisse erfordert, sollten Sie sich mit professionellen Pflegekräften zusammentun und die Arbeit aufteilen. Sie können beispielsweise eine stundenweise Betreuung vollständig über die Pflegekasse finanzieren.

Bei der stundenweisen Betreuung betreut ein ambulanter Dienstleister ein paar Stunden am Tag den Pflegebedürftigen; die Leistungen reichen von der grundlegenden Pflege bis hin zu Beschäftigungsmaßnahmen, Hilfe im Haushalt sowie Begleitung zu sozialen Anlässen. Vor allem bei an Demenz erkrankten Menschen kann dies eine echte Erleichterung für die Angehörigen bedeuten. Nimmt die pflegebedürftige Person die ihr zustehende Sachleistung nur zum Teil in Anspruch, bekommt sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Damit kann sie etwa einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen. Eine Beratung über Leistungen der Krankenkasse bei häuslicher Pflege lohnt sich also in jedem Fall.

Rund-um-die-Uhr-Pflege

Bei der 24-Stunden-Pflege zieht eine Pflegekraft in die Wohnung des Pflegebedürftigen ein und kümmert sich rund um die Uhr um das Wohlergehen des Patienten. Die Pflegekräfte stammen häufig aus Osteuropa und werden über deutsche Agenturen vermittelt. Weil die Agenturen keine Zulassung der Pflegekasse haben, kommen bei der Finanzierung lediglich das Pflegegeld sowie das Verhinderungspflegegeld in Frage. Beide werden ab Pflegegrad 2 direkt an den Pflegebedürftigen gezahlt. Eine „legale“ 24-Stunden-Pflege kann nach Abzug der Kassenleistungen zwischen 1.000 und 2.500 Euro im Monat kosten. Achten Sie darauf, nicht einer illegalen Beschäftigung zum Opfer zu fallen, nur um ein wenig Geld zu sparen. Ärger, Aufwand sowie Folgekosten lohnen sich keinesfalls.

Klassisch ambulante Pflege

Die klassische ambulante Pflege ist eine mobile Pflege, die weniger mit Betreuung, sondern mehr mit der Erfüllung der wesentlichen Pflegebedürfnisse gemein hat. Demnach erfolgt die Abrechnung von Wundversorgung, Medikamentengabe, Verabreichung von Injektionen, Setzen von Kathetern und Weiteres über die Pflegesachleistungen. Da die klassische ambulante Pflege häufig eng getaktet ist, kann sie eine echte Betreuung der Pflegebedürftigen aus Mangel an Zeit nicht erfüllen. Zusätzlich empfiehlt sich also eine stundenweise Betreuung, bei der die Pflegebedürftigen ein paar Stunden täglich im Alltag begleitet werden.

Pflege im Pflegeheim

Ähnlich wie bei der 24-Stunden-Pflege pflegt das Personal im Pflegeheim die Pflegebedürftigen ganztägig oder tagsüber bzw. nachtsüber. Häufig bieten Pflegeheime auch zusätzlich Betreuungs- und Aktivierungsangebote an. Bezahlen können Sie die Unterbringung respektive die Pflege in Pflegeheimen über die Pflegesachleistungen, die sich pro Monat auf bis zu ca. 2.000 Euro belaufen.

Wenn ein Pflegebedürftiger dauerhaft in einem Pflegeheim oder einer speziellen stationären Einrichtung untergebracht und gepflegt wird, zahlt die Kasse:

  • im Pflegegrad 1: 125 Euro
  • im Pflegegrad 2: 770 Euro
  • im Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • im Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • im Pflegegrad 5: 2.005 Euro

Kosten, die darüber hinaus gehen, werden von der Versicherung nicht übernommen. Von Pflegesachleistung ist die Rede, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab und kann dabei Pflege, Hilfen im Haushalt und die so genannte häusliche Betreuung übernehmen. Auch in einer Einrichtung des Betreuten Wohnens können Sie bei vorhandener Pflegebedürftigkeit Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

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