StartGesundheitPRK (photorefraktive Keratektomie): Wissenswertes

PRK (photorefraktive Keratektomie): Wissenswertes

Die PRK (photorefraktive Keratektomie) ist das älteste Augenlaserverfahren der refraktiven Chirurgie zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten. Die PRK galt als erste effektive Methode, Brillen und Kontaktlinsen für Patienten unnötig zu machen. Bei der PRK wird mit hilfe eines Lasers oberflächliches Gewebe der Hornhaut abgetragen. So ist es möglich, sowohl eine Hornhautverkrümmung als auch Kurz- und Weitsichtigkeiten zu korrigieren. Die PRK kann als Vorläufer der heute verwendeten LASEK-Behandlung angesehen werden. Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr dazu.

PRK: Behandlungsbereiche

Wie jedes Augenlaserverfahren hat auch die photorefraktive Keratektomie (PRK) ihre Grenzen. So kann diese nur bei folgenden Fehlsichtigkeiten eingesetzt werden:

  • Kurzsichtigkeit (Myopie) bis – 6 Dioptrien
  • Weitsichtigkeit (Hyperopie) bis + 4 Dioptrien
  • Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) bis 5 Dioptrien

Wichtig: Diese Werte können leicht variieren und je nach Lasersystem, Klinik oder Land unterschiedlich ausfallen.


PRK: Ausschlusskriterien

Die PRK ist nicht anwendbar, wenn die Hornhaut entweder zu dünn ist oder eine chronische Hornhauterkrankung vorliegt. Auch ein Keratokonus schließt eine Behandlung aus, da die Hornhaut im Rahmen einer PRK-Behandlung weiter geschwächt werden könnte.

Neigen die Refraktionswerte des Patienten zu häufigen Fluktuationen, wird ebenfalls eine Behandlung abgelehnt. Weitere allgemeine Ausschlusskriterien sind Erkrankungen wie Glaukom, Grauer Star, Kollagenosen (Bindegewebserkrankungen) und Wundheilungsstörungen.


PRK: Ablauf der Behandlung

Vor einer PRK sind eingehende Voruntersuchungen nötig. Dazu gehört eine Messung der Refraktionswerte mit mehrwöchigem Abstand, die Bestimmung der Hornhautdicke, eine Messung von Pupille und Augeninnendruck. Die Hornhautdicke misst der Arzt dabei mit einem sogenannten Pachymeter. Zum Abschluss kalkuliert der Arzt immer einen ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen Beratung und Operation ein, um dem Patienten Bedenkzeit zu gewähren.

Sind alle Kontraindikationen ausgeschlossen worden und alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Lasereingriff vorgenommen werden. In der Regel läuft die photorefraktive Keratektomie in folgender Reihenfolge ab:

  1. Im ersten Schritt wird das Auge lokal betäubt und ein Lidsperrer eingesetzt, damit das Auge bei der Operation geöffnet bleibt.
  2. Danach wird mit einem chirurgischen Messer das Deckhäutchen (sog. Epithel) der Hornhaut entfernt und so die Hornhaut des Auges freigelegt.
  3. Nun erfolgt die Bearbeitung der Oberfläche der Hornhaut durch einen Excimer-Laser. Dieser trägt eine vorher genau berechnete Schicht der Hornhaut ab und korrigiert so vorliegende Hornhautverkrümmung bzw. Kurz- oder Weitsichtigkeiten.
  4. Anders als bei LASIK oder LASEK -Verfahren wird das entfernte Epithel („Flap“) nicht wiederverwendet und eingesetzt. Zum Schutz der operierten Hornhaut kommt bei der photorefraktive Keratektomie eine Kontaktlinse zum Einsatz. Diese bleibt im Auge bis das abgetragene Hornhautepithel nachgewachsen ist. Dieser Vorgang kann einige Tage in Anspruch nehmen und starke Schmerzen beim Patienten verursachen.

PRK: Vor- und Nachteile der Operation

Wie alle operativen Lasereingriffe am Auge, hat auch die photorefraktive Keratektomie ihre Vor- und Nachteile. Diese sind:

Vorteile:

  • Keine Komplikationen mit dem „Flap“
  • Sicheres Verfahren durch jahrzehntelange Erfahrung und Verwendung der OP-Methode
  • geringe Irritation der Hornhaut

Nachteile:

  • relativ hohe Gefahr einer Narbenbildung im Auge
  • vorübergehende Eintrübung der Hornhaut
  • Verfahren ist bei dünner Hornhaut des Auges in Funktion eingeschränkt
  • häufig trockene Augen nach der OP
  • Entzündungen im Auge


PRK: Kosten

Die Kosten einer photorefraktive Keratektomie können zwischen ca. 800 € bis 1900 € pro Auge variieren. In diesen Kosten sind Vor- und Nachuntersuchen und der operative Eingriff enthalten.

Wichtig: Kosten einer PRK werden von manchen privaten Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten des Eingriffes in der Regel nicht.

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