StartMagazinFlugschein: Sehtest für den Traum vom Fliegen

Flugschein: Sehtest für den Traum vom Fliegen

Der Traum vom Fliegen ist für den ein oder anderen der Traum schlechthin. Um diesen Traum zu verwirklichen, gilt es zu allererst den Flugschein zu erlangen. Für diesen ist ein Sehtest unabdinglich. Dabei gibt es einige Dinge zu beachten.

Die Sicherheit ist das „A“ und „O“

In der Luftfahrt ist Sicherheit das oberste Gebot. Dem Ziel, Mensch und Maschine sicher und unbeschadet an den Bestimmungsort zu bringen, wird alles andere untergeordnet.

Nicht ohne Grund gilt das Fliegen als die sicherste Art der Fortbewegung überhaupt. Jedes Jahr erfolgen Millionen Starts und Landungen, und fast nie kommt es zu Unfällen. Zumindest in Europa ist das Sicherheitsniveau extrem hoch – zumindest im Zusammenhang mit den großen Passagiermaschinen und den professionellen Frachtfliegern.


Privatpiloten müssen zum Sehtest

Etwas weniger streng sind die Maßstäbe für Privatflieger, die mit ihren kleinen Maschinen überall in Deutschland in die Luft gehen. Ähnlich wie für die Teilnahme am Straßenverkehr muss aber auch für das Steuern einer eigenen Maschine die dafür erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden.

Hier sind die Anforderungen grundsätzlich höher als am Boden, und dafür gibt es sicher gute Gründe.

Wer am Steuer seines Autos mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat, der kann in der Regel ohne Schwierigkeiten am Straßenrand halten und notfalls Hilfe holen. Ein Flugzeug, das sich in der Luft befindet, muss jedoch erst einmal sicher landen. Es liegt auf der Hand, dass bestimmte Erkrankungen und körperliche Gebrechen das Risiko von Unfällen deutlich erhöhen.

Wenn der Arzt bei eingehender Untersuchung eines Flugschülers zu dem Schluss kommt, dass dieser die körperlichen Voraussetzungen nicht mitbringt, wird der Mediziner ihm das erforderliche Attest nicht ausstellen. Wer den Flugschein anstrebt, muss sich nicht nur vom Allgemeinmediziner untersuchen lassen, sondern auch vom Augenarzt.

Sehtest Sehstärke
© Alila Medical Media / Fotolia

Ablauf des Tests ist gesetzlich geregelt

Der Augenarzt muss die Tests für den Flugschein nach exakt vorgeschriebenen Kriterien durchführen. Er ist verpflichtet, nicht nur die Sehschärfe zu ermitteln, sondern darüber hinaus auch eine Reihe von weiteren Untersuchungen vorzunehmen.

Die Ergebnisse muss er jeweils genau dokumentieren, und zwar an den richtigen Stellen in einem amtlichen Formular. Anders als es beim Sehtest für den Pkw- oder Motorradführerschein der Fall ist, darf der Sehtest für den Flugschein nicht vom Optiker durchgeführt werden.

Der Optiker kann zwar in vielen Fällen ähnliche verlässliche Werte liefern wie ein Mediziner, doch die rechtlichen Vorschriften sind hier eindeutig: Wer zur Messung seiner Sehschärfe den Optiker aufsucht, der muss damit rechnen, dass die Messungen bei den staatlichen Stellen nicht anerkannt werden.

Wenn allerdings die Untersuchungen beim Augenarzt Hinweise auf Sehschwächen oder Fehlsichtigkeiten ergeben, dann kommt der Optiker wieder ins Spiel. Seine Aufgabe ist es schließlich, die passende Brille anzufertigen oder Kontaktlinsen zu liefern.

Wer allerdings den Optiker in Anspruch nehmen muss, um dort eine Sehhilfe zu erhalten, der erfüllt möglicherweise gar nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Flugscheins.

Bis zu welchem Grad Fehlsichtigkeiten bzw. Einschränkungen der Sehschärfe toleriert werden, darüber können Optiker und Augenärzte ihre Kunden ausführlich informieren.

© Peera / adobe.stock.com

Auch Gesichtsfeld und Reflexe werden kontrolliert

Zur der Untersuchung, die angehende Piloten beim Augenarzt absolvieren müssen, gehören neben der Sehschärfenmessung auch ein Test des Gesichtsfeldes sowie der Pupillenreflexe. Die Sehschärfe wird zunächst für die einzelnen Augen getrennt und dann für beide Augen zusammen ermittelt.

Vorgeschrieben sind außerdem unter anderem eine Untersuchung des Auges mit Hilfe von Spaltlampe und Ophthalmoskop, ein Check des Augenmuskelgleichgewichts und eine Messung des Augeninnendrucks.


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