StartGesundheitG25 und G37: Arbeitsmedizinische Untersuchungen

G25 und G37: Arbeitsmedizinische Untersuchungen

Die Begriffe G25 für Fahr- und Steuertätigkeiten und G37 für die Arbeit am Bildschirm stehen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. In manchen Berufen besteht für die Beschäftigten eine erhöhte Gesundheitsgefahr. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Risiken für seine Angestellten so gering wie möglich ausfallen. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer Fürsorgepflicht. In einigen Bereichen bleibt es bei Appellen, in anderen Fällen sind beispielsweise bestimmte ärztliche Untersuchungen für die Mitarbeiter vorgeschrieben.

G25 Untersuchung: für Fahr- und Steuertätigkeiten

G25 ist vorgeschrieben für Arbeitnehmer, die Fahr- und Steuertätigkeiten verrichten oder in der Überwachung tätig sind. Der erforderliche Inhalt der gesundheitlichen Überprüfung ist exakt vorgeschrieben. Es handelt sich um komplexe Untersuchungen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems sowie des Nervensystems. Auch die Psyche und der mögliche Missbrauch von Suchtmitteln spielen eine Rolle.

Perimetrie: Vermessung des Gesichtsfelds

Im Zentrum der Perimetrie steht die Vermessung des Gesichtsfeldes.
Es geht dabei um die Frage, wie gut und schnell optische Reize wahrgenommen werden, die sich an verschiedenen Stellen eines Raumes zeigen.
• Der Augenarzt untersucht beide Augen einzeln nacheinander.
• Der Proband muss einen Punkt vor sich fixieren, an unterschiedlichen Stellen tauchen dann die Reize auf.
• Sobald der Untersuchte diese erkennt, gibt er ein Signal. Zumeist geschieht das durch Drücken eines Knopfes.
Ein entsprechend ausgebildeter Optiker und der Augenarzt können aus den protokollierten Werten wichtige Rückschlüsse hinsichtlich des Gesichtsfeldes ziehen.

Geräte Augenarzt

G37 Untersuchung: für die Arbeit am Bildschirm

Eine weitere arbeitsmedizinische Untersuchung, die in erster Linie der Prophylaxe dient, wird als G37 bezeichnet. Wer von seinem Arbeitgeber dazu aufgefordert wird, sich einer entsprechenden Untersuchung zu unterziehen, kann wiederum das Gespräch mit seinem Optiker suchen. So verfügen die Betroffenen schon vor ihrem Besuch beim Augenarzt über eine präzise Vorstellung davon, welche Arten von Tests und Untersuchungen sie zu erwarten haben.

Der Standard G37 gilt für Menschen, die regelmäßig an einem Bildschirm arbeiten.
• Untersucht wird die Sehschärfe in der Ferne und in der Nähe sowie bezogen auf den jeweiligen Arbeitsplatz.
Der Augenarzt überprüft das zentrale Gesichtsfeld, testet die Sehfunktionen in beiden Augen und die stellt die Fähigkeit zur Wahrnehmung von Farben auf den Prüfstand.
• Dabei hat der Augenarzt einen bestimmten Aufgabenkatalog abzuarbeiten, um den gesetzlichen Anforderungen an die Untersuchung gerecht zu werden.

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