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Wenn die Brille kaputt geht: Was tun?

Brille kaputt – im Alltag ist es schnell passiert. Die Brille fällt vom Tisch, wird vielleicht von einem anderen Gegenstand zerkratzt oder auch stark verschmutzt. Da die Deutschen traditionell verhältnismäßig viel für ihre Brillen ausgeben, ist der Ärger gerade bei Beschädigungen für gewöhnlich groß. Eine gute Nachricht vorweg: Die meisten, kleineren Beschädigungen können vom Fachmann repariert werden, was gerade bei teureren Gestellen eine lohnenswerte Alternative zur Neuanschaffung darstellt.

Den Schaden vom Fachmann reparieren lassen

Bevor Sie den Gang zum Augenoptiker antreten, sollten Sie eine Bestandsaufnahme wagen: Wie kaputt ist die Brille wirklich? Bei verbogenen Nasenstegen, Seitenbügel, verrutschten Brillengläsern oder herausgefallenen Nasenpads lässt sich das gute Stück in den meisten Fällen ziemlich sicher fit machen.

Ist der Brillenbügel, der Nasensteg oder das Nasenpad durchgebrochen, kann man in der Regel nichts mehr machen. Allerdings sind Gestell und Gläser dabei getrennt voneinander zu betrachten: Sofern nur das Gestell durchgebrochen ist, die Gläser jedoch intakt geblieben sind, benötigen Sie lediglich ein neues Gestell – und umgekehrt. Dies funktioniert aus naheliegenden Gründen allerdings nur dann, wenn sie exakt die gleiche Brille wie vorher haben möchten.

Schaden vom Fachmann reparieren lassen
© dimasobko / stock.adobe.com

Bei starken Verunreinigungen können Sie in den meisten Fällen auch ohne den Optiker Abhilfe schaffen: Lauwarmes Wasser und ph-neutrales Spülmittel lösen den Schmutz. Anschließend trocknen Sie die Brille vorsichtig mit einem weichen Mikrofasertuch ohne starkes Wischen – ansonsten könnten Mikrokratzer entstehen.

Wichtig: Gerade bei kleinen Verbiegungen und verrutschten Gläsern ist die Versuchung groß den Schaden selber zu beheben. Beachten Sie jedoch, dass damit womöglich Ihr Garantieanspruch erlischt. Bei unsachgemäßer Reparatur in Eigenregie könnten Sie dann auf etwaigen Folgekosten sitzen bleiben.


Wer trägt die Kosten?

Wer am Ende des Tages die Kosten trägt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich: Bei Eigenverschulden werden Sie selber zur Kasse gebeten. Haben Sie zuvor eine Brillenversicherung abgeschlossen, müssen Sie womöglich nur einen geringen Selbstbeteiligungsbetrag tragen. Wurde die Brille beispielsweise von einem Kollegen aus Versehen beschädigt, greift die Haftpflichtversicherung und zahlt den Ersatz durch ein gleichwertiges Model.

1 Kommentar

  1. Mein Lesebrille nasensteg ist durch gebrochen,Gläser sind intakt.Ich brauche ein neuen gestell.Was kann es kosten?oder kann man den repariern?

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